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Die Verordnung über Sicherheitsmaßnahmen der wichtigen regulierten Diensteanbietern

wurde erheblich vereinfacht, das Institut der autorisierten Inspektoren wurde abgeschafft.

Wie die Tschechische Nationale Agentur für Cyber- und Informationssicherheit (NÚKIB) auf ihrer Website mitteilte (www.nukib.cz), wurde der Entwurf des neuen Gesetzes über Cybersicherheit in das ressortübergreifende Verfahren zu den Kommentare geschickt. Die NÚKIB legt den Gesetzentwurf zusammen mit den eingearbeiteten Vorschlägen vor, die im Zeitraum vom 26. Januar bis 12. März 2023 im Rahmen öffentlicher Konsultationen eingegangen sind. NÚKIB-Direktor Lukáš Kintr bedankte sich bei dieser Gelegenheit "... nicht nur für die eingereichten Anregungen, sondern auch für die damit verbundene konstruktive Debatte, die sicherlich in das ressortübergreifende Kommentierungsverfahren überführt wird." Dass es sich dabei nicht nur um leere Worte handelt, zeigt beispielsweise die Tatsache, dass die Verordnung über Sicherheitsmaßnahmen der wichtigen regulierten Diensteanbietern vollständig überarbeitet und auf Basis von Anreizen vereinfacht wurde. Bei der Beilegung der Anregungen erklärte NÚKIB auch, dass das viel kritisierte Institut der autorisierten Inspektoren überhaupt nicht eingeführt wird.

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