Die endgültige Fassung der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zur NIS2-Richtlinie Nr. 2024/2690 wurde am 18.10.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung legt technische und methodische Anforderungen an Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement für Anbieter digitaler Dienste fest, die in den Anwendungsbereich des neuen Cybersicherheitsgesetzes fallen, und legt die Fälle fest, in denen ein Sicherheitsvorfall als erheblich angesehen wird, wie im neuen Cybersicherheitsgesetz in Abschnitt 18 vorgesehen. Diese Regelung wird jedoch erst nach Inkrafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetzes verbindlich und durchsetzbar sein.
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